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SCHORNSTEINFEGERINNUNG OSNABRÜCK-EMSLAND
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Vertreterregelung Kehrbezirk Freren


Information zur Vertretungsregelung im Kehrbezirk OS/EL 03-11

(Freren und Umgebung)

 

Liebe Kundin und Kunde,

 

aufgrund einer krankheitsbedingten Vertretung kommt es zu einer Änderung in der Zuständigkeit der Bezirksschornsteinfeger für einzelne Orte.

 

Ab dem 01.09.2025 bis voraussichtlich 31.12.2025 gilt folgende Regelung:

 

                       Andreas Walburg     Mobil: (0152) 229 16 914

ist zuständig für die Gemeinden:   Thuine, Freren und Beesten

 

                       Carsten Höving        Mobil: (0173) 7112 688

ist zuständig für die Gemeinden:   Messingen und Schapen.

 

Für Sie als Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet dies:

Ihre anstehenden Schornsteinfegerarbeiten und hoheitlichen Aufgaben (wie Abnahmen, Feuerstättenschau, Kehrbuchführung) werden innerhalb dieses Zeitraums durch die oben genannten Kollegen zuverlässig durchgeführt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Übergangsregelung und danken für die gute Zusammenarbeit.

 

Ihre

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